HOTLINE +49 (0) 9367 - 98 98 493 Mo.-Mi. 8-18Uhr, Do. 8-17Uhr, Fr. geschlossen

Neustarthilfe und Überbrückungshilfe IV beantragen!

Neustarthilfe und Überbrückungshilfe IV beantragen!

Jetzt Überbrückungshilfe IV beantragen! Vom 01.01. bis 31.03.2022. Zuschüsse vom Staat sichern. Jetzt noch bis Ende März branchenunabhängig in die Hygienemaßnahmen Ihres Unternehmens investieren und sich die Kosten mit der Überbrückungshilfe IV erstatten lassen.

Überblick: Was ist die Überbrückungshilfe IV?

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.

Hinweise: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. 

Mit unseren verschiedensten Sonnenschirmmodellen welche sich perfekt mit Ausstattungen wie u.a. LED-Beleuchtung, Heizstrahlern und auch Seitenwänden ergänzen lassen können wir Ihnen dabei helfen einen Außenbereich mit Ihnen zu gestalten der perfekt Ihren Bedürfnisse entspricht. Unserer hochwertigen Schirme und auch Zelte werden in unserer eigenen Manufraktur wodurch wir kurze Lieferwege haben und ausgezeichnete Qualität zu fairen Preisen anbieten können.

Förderfähige Hygienemaßnahmen beziehungsweise Maßnahmen zur temporärer Verlagerung des Geschäftsbetriebes in den Außenbereich

Nicht bauliche Maßnahmen zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechtem Wetter wie: Sonnenschirme, Faltzelte, Heizpilze und Beleuchtung

Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen, wie Schnelltests, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken https://www.my-cleaner.eu/

Was sind förderfähige Fixkosten in der Überbrückungshilfe III?
Zum bereits geltenden Spektrum förderfähiger Fixkosten der Überbrückungshilfe III erweitert die Bundesregierung die Bandbreite der Investitionskosten z.B. in Digitalisierung und Hygienemaßnahmen. Neu ist z.B. die Förderfähigkeit von Anschaffungen und/oder die Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO). Für Händler und Gastronomen bedeutet dies, dass die Investitionskosten in oder die Aufrüstung bestehender Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) als förderfähige Kosten anerkannt sind.

 Wer ist antragsberechtigt? Wie stellen Sie den Antrag?

Sprechen Sie wegen der Beantragung der Fördermittel einfach direkt Ihren Steuerberater an. Dieser kann Ihnen die Vielzahl der Hilfen und Fördergelder erörtern, auch hilfreich für mehr Infos zu dem Thema ist folgender Link: https://www.unternehmenswelt.de/ueberbrueckungshilfe-4

 

Weitere Details zu den Coronahilfen finden Sie hier:
Überbrückungshilfen

Neustarthilfen

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gerne machen wir Ihnen Vorschläge und ein auf Sie zugeschnittenes Angebot. Passend für Ihren Bedürfnissen und auch dem gewünschten Budget. Rufen Sie uns gern auch an: +49 (0) 9367 9898493 oder kontaktieren Sie uns per Mail unter: verkauf@main-zelt.de 

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.